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Disclaimer - Rechtliche Hinweise Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Vestcorp AG (vormals firmierend als TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft) an die Aktionäre der Ehlebracht Aktiengesellschaft enthält. Aktionäre der Ehlebracht Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf dieser Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden. Wichtige rechtliche Hinweise Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot" oder das "Angebot") der Vestcorp AG (vormals firmierend als TFG Capital AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft), Düsseldorf, Deutschland, (die "Bieterin") ist an alle Aktionäre der Ehlebracht Aktiengesellschaft mit Sitz in Enger, Deutschland, (die "Ehlebracht-Aktionäre") gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der Ehlebracht Aktiengesellschaft (die "Ehlebracht-Aktien"), die nicht von der Bieterin gehalten werden. Das Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") und wird in Übereinstimmung mit Bestimmungen des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (zusammen das "Deutsche Übernahmerecht") abgegeben. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach dem Deutschen Übernahmerecht durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind von der Bieterin auch keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin übernimmt daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, und die Ehlebracht-Aktionäre können auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet. Die Bieterin hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 3 WpÜG am 25. Juni 2009 durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.vestcorp.de/ehl veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, wurden ebenfalls am 25. Juni 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder eine öffentliche Werbung für das Angebot noch die Abgabe des Angebots oder der Angebotsunterlage nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen als der deutschen. Exemplare der Angebotsunterlage werden für Ehlebracht-Aktionäre zur kostenlosen Ausgabe bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Deutschland, Telefax +49 (0)7161-969317 bereitgehalten. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Ungeachtet der Tatsache, dass auf diese Angebotsunterlage auf Grund der gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichung im Internet weltweit zugegriffen werden kann, dürfen die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin ist nicht dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Ehlebracht-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann allerdings rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Ehlebracht-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie ”erwartet”, ”glaubt”, ”ist der Ansicht”, ”versucht”, ”schätz”, ”beabsichtigt”, ”geht davon aus” und ”strebt an” hin. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Ehlebracht Aktiengesellschaft und die Ehlebracht-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bzw. der entsprechenden Bekanntmachungen oder Informationen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. |
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